Verträge · 4 Min. Lesezeit
Kündigungsfrist beim Strom- und Gasvertrag: Was 2026 gilt
Kurz gesagt
Verträge ab März 2022 sind nach der Erstlaufzeit jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Die Grundversorgung kannst du immer mit zwei Wochen Frist kündigen. Bei einer Preiserhöhung kündigst du ohne Frist zum Tag der Erhöhung, bei einem Umzug mit sechs Wochen Frist. Den Wechsel selbst – also die Kündigung beim alten Anbieter – übernimmt meist der neue Versorger.
Alle Fristen auf einen Blick
| Situation | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Sondervertrag (Abschluss ab 1.3.2022), nach der Erstlaufzeit | höchstens 1 Monat, jederzeit | Gesetz für faire Verbraucherverträge |
| Sondervertrag (Abschluss bis 28.2.2022) | laut Vertrag, Verlängerung um bis zu 12 Monate möglich | alte Rechtslage |
| Grundversorgung | 2 Wochen, jederzeit | § 20 StromGVV / GasGVV |
| Preiserhöhung | ohne Frist zum Tag der Erhöhung | § 41 Abs. 5 EnWG |
| Umzug | 6 Wochen, zum Auszug oder später | § 41b Abs. 5 EnWG |
Gilt für Haushaltskunden. Maßgeblich ist immer auch dein Vertrag – kürzere Fristen zu deinen Gunsten sind erlaubt.
Während der Mindestlaufzeit
Hast du einen Vertrag mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit, bist du in dieser Zeit grundsätzlich gebunden. Ausnahmen sind die Sonderkündigung bei Preiserhöhung und bei einem Umzug. Damit der Wechsel zum Laufzeitende klappt, solltest du rund zwei Monate vorher ein neues Angebot einholen.
Wer kündigt eigentlich?
Beim normalen Anbieterwechsel kündigt der neue Versorger für dich – du gibst ihm dafür im Auftrag die Vollmacht. Selbst kündigen solltest du, wenn es eilt (zum Beispiel bei einer Sonderkündigung kurz vor dem Stichtag) oder bei einem Umzug. Die Kündigung braucht Textform, eine E-Mail reicht. Der Anbieter muss sie innerhalb einer Woche bestätigen und dabei das Vertragsende nennen.
Der 24-Stunden-Wechsel ändert an den Fristen nichts
Seit dem 6. Juni 2025 wird ein Stromanbieterwechsel technisch innerhalb eines Werktags zwischen Netzbetreiber und neuem Versorger abgewickelt. Das macht den Ablauf schneller, deine vertraglichen Kündigungsfristen bleiben aber genau so, wie sie sind. Für Gas gilt die Regel noch nicht.
Nie wieder den Termin verpassen
Mit dem kostenlosen Wechsel-Service bekommst du rund 8 Wochen vor Vertragsende ein neues Angebot.
Häufige Fragen
Das Datum steht in deiner Vertragsbestätigung oder in deinem Kundenkonto beim Versorger. Für die Fristen-Regel zählt der Vertragsschluss, nicht der Lieferbeginn.
Fast: Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt nur zwei Wochen. Ein Wechsel ist daher sehr kurzfristig möglich.
Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 nicht mehr: Nach der Erstlaufzeit läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist monatlich kündbar. Ältere Verträge können sich noch um bis zu zwölf Monate verlängern.
Quellen
- Check24 Ratgeber: Gesetz für faire Verbraucherverträge bei Strom und Gas
- § 20 Stromgrundversorgungsverordnung (gesetze-im-internet.de)
- § 41b Energiewirtschaftsgesetz (gesetze-im-internet.de)
- Yello: 24-Stunden-Lieferantenwechsel seit 6. Juni 2025
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die geltenden Gesetze.