Verträge · 5 Min. Lesezeit
Preisgarantie abgelaufen? So vermeidest du den teuren Anschlusstarif
Kurz gesagt
Endet deine Preisgarantie, darf der Versorger den Preis anpassen – er muss dir eine Erhöhung aber mindestens einen Monat vorher mitteilen. Dann kannst du ohne Frist kündigen. Läuft dein Vertrag nach der Erstlaufzeit einfach weiter, ist er bei Abschluss ab März 2022 jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Ein Vergleich rund acht Wochen vor dem Ende lohnt sich fast immer.
Was eine Preisgarantie wirklich garantiert
Eine Preisgarantie legt fest, dass der Versorger deinen Preis für einen bestimmten Zeitraum nicht erhöht – meist 12 oder 24 Monate. Wichtig ist das Kleingedruckte: Bei einer eingeschränkten Preisgarantie sind nur Energiebeschaffung und Vertrieb festgeschrieben. Steuern, Umlagen und Netzentgelte dürfen sich trotzdem ändern. Bei einer vollständigen (umfassenden) Preisgarantie bleiben auch Netzentgelte und Abgaben fest – meist mit Ausnahme der Umsatzsteuer.
Was nach dem Ende passiert
Mit dem Ende der Garantie läuft dein Vertrag in der Regel einfach weiter. Der Versorger darf den Preis dann wieder anpassen. Viele Neukundentarife sind knapp kalkuliert – nach Ablauf der Garantie folgt deshalb häufig eine Erhöhung. Wer nicht reagiert, zahlt diesen höheren Preis weiter.
- Eine Preiserhöhung muss dir bei Haushaltskunden mindestens einen Monat vor Wirksamwerden mitgeteilt werden – mit Anlass, Voraussetzungen und Umfang.
- Du hast dann ein Sonderkündigungsrecht: Kündigung ohne Frist zum Zeitpunkt der Preisänderung.
- Ohne Preiserhöhung gilt die normale Kündigungsfrist deines Vertrags.
Welche Kündigungsfrist nach der Erstlaufzeit gilt
Für Strom- und Gasverträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt: Nach der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Bei älteren Verträgen sind noch automatische Verlängerungen um bis zu ein Jahr möglich – hier musst du die Kündigungsfrist vor dem Laufzeitende im Blick behalten.
So gehst du am besten vor
- Ende der Preisgarantie und der Mindestlaufzeit in den Vertragsunterlagen nachsehen (steht auch in der Vertragsbestätigung).
- Etwa acht Wochen vorher den aktuellen Markt vergleichen lassen – mit deinem echten Verbrauch von der letzten Jahresabrechnung.
- Passt ein neues Angebot, schließt du ab. Die Kündigung beim bisherigen Anbieter übernimmt in der Regel der neue Versorger.
- Kommt eine Preiserhöhung, prüfe das Datum: Bis zum Wirksamwerden kannst du ohne Frist kündigen.
Nie wieder den Termin verpassen
Mit dem kostenlosen Wechsel-Service bekommst du rund 8 Wochen vor Vertragsende ein neues Angebot.
Häufige Fragen
Nicht automatisch – aber der Versorger darf den Preis wieder anpassen. Eine Erhöhung muss er dir mindestens einen Monat vorher mitteilen. Dann kannst du ohne Frist zum Termin der Erhöhung kündigen.
In der Regel nicht. Wenn du einen neuen Vertrag abschließt, kündigt der neue Versorger für dich beim alten. Selbst kündigen solltest du nur bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung, wenn die Zeit knapp ist.
Die Mindestlaufzeit legt fest, wie lange du an den Vertrag gebunden bist. Die Preisgarantie legt fest, wie lange der Preis nicht steigt. Beides kann unterschiedlich lang sein – im besten Fall endet die Garantie nicht vor der Laufzeit.
Quellen
- Check24 Ratgeber: Gesetz für faire Verbraucherverträge bei Strom und Gas
- § 41b Energiewirtschaftsgesetz (gesetze-im-internet.de)
- Nexvyra-Faktencheck: Preiserhöhung und Sonderkündigung nach § 41 Abs. 5 EnWG
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die geltenden Gesetze.