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Umzug: Strom und Gas richtig ummelden – mit Checkliste

SEVon Sven Eifler, EnergieberaterAktualisiert am

Kurz gesagt

Bei einem Umzug kannst du deinen Strom- oder Gasvertrag mit sechs Wochen Frist außerordentlich kündigen – es sei denn, dein Versorger bietet dir innerhalb von zwei Wochen an, dich in der neuen Wohnung zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern. Melde den Umzug früh, fotografiere die Zählerstände bei Aus- und Einzug und schließ für die neue Wohnung rechtzeitig einen Vertrag ab, sonst landest du in der Grundversorgung.

Alten Vertrag kündigen oder mitnehmen?

Du hast bei einem Wohnsitzwechsel ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG): Frist sechs Wochen, wirksam zum Auszug oder zu einem späteren Termin. In der Kündigung musst du deine neue Anschrift oder die Identifikationsnummer der neuen Lieferstelle angeben. Bietet dir dein Versorger innerhalb von zwei Wochen an, dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, entfällt das Kündigungsrecht.

Checkliste für den Umzug

  1. Spätestens sechs Wochen vorher: Umzug beim Versorger melden bzw. kündigen.
  2. Für die neue Wohnung einen Tarif aussuchen – mit Zählernummer und Einzugsdatum.
  3. Am Auszugstag: Zählerstände der alten Wohnung mit Datum fotografieren, im Übergabeprotokoll festhalten.
  4. Am Einzugstag: Zählerstände der neuen Wohnung fotografieren und dem neuen Versorger melden.
  5. Lastschrift und Abschläge prüfen, die Schlussrechnung der alten Wohnung kontrollieren.

Was passiert ohne Vertrag in der neuen Wohnung?

Ziehst du ein und verbrauchst Strom oder Gas, ohne einen Vertrag zu haben, beliefert dich automatisch der örtliche Grundversorger. Das ist sicher, aber meist teurer. Aus der Grundversorgung kommst du mit zwei Wochen Frist wieder raus.

Verbrauch in der neuen Wohnung schätzen

Kennst du den Verbrauch der neuen Wohnung nicht, helfen Richtwerte: beim Strom nach Personenzahl, beim Gas nach Wohnfläche. Nach der ersten Abrechnung passt du den Abschlag an.

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Häufige Fragen

Oft ja, wenn der Versorger dort liefert. Bietet er dir die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen an, kannst du nicht wegen des Umzugs kündigen. Ein Vergleich lohnt sich trotzdem, weil die Preise je nach Netzgebiet unterschiedlich sind.

Dann läuft der alte Vertrag bis zum Ende der sechswöchigen Frist weiter. Melde den Auszug trotzdem sofort und dokumentiere den Zählerstand, damit du nicht für den Verbrauch des Nachmieters zahlst.

Quellen

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die geltenden Gesetze.

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