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Grundversorgung: Warum du wahrscheinlich zu viel zahlst
Kurz gesagt
In der Grundversorgung landest du automatisch, wenn du keinen eigenen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen hast – etwa nach dem Einzug. Sie ist flexibel, aber meist teurer als ein Sondervertrag. Raus kommst du jederzeit mit nur zwei Wochen Kündigungsfrist. Der neue Versorger übernimmt die Kündigung für dich.
Wenn du beim Einzug keinen Vertrag abschließt, beliefert dich automatisch der örtliche Grundversorger – meist das Stadtwerk. Das ist gesetzlich so geregelt, damit niemand ohne Strom oder Gas dasteht.
Woran du die Grundversorgung erkennst
- Auf der Rechnung steht „Grundversorgung“, „Allgemeiner Tarif“ oder „Grundversorgungstarif“
- Du hast nie selbst einen Tarif gewählt
- Dein Versorger ist das Stadtwerk deiner Stadt und du hast seit Jahren nichts geändert
Warum ein Wechsel sich oft lohnt
Grundversorgungstarife sind flexibel kündbar, liegen im Preis aber häufig über den Sondertarifen – auch denen desselben Stadtwerks. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, die Grundversorgung nur als Übergangslösung zu sehen.
So einfach ist der Wechsel
- Kündigungsfrist in der Grundversorgung: nur zwei Wochen (§ 20 StromGVV / GasGVV)
- Letzte Rechnung oder Zählernummer bereitlegen
- Angebote anfordern, Tarif wählen, online abschließen – die Kündigung übernimmt der neue Versorger
Wie viel kannst du sparen?
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Häufige Fragen
Meistens, aber nicht immer. In Zeiten stark steigender Preise war die Grundversorgung zeitweise sogar günstiger als Neukundentarife. Ein Vergleich mit deinem Verbrauch schafft Klarheit.
In der Regel nicht – der Grundversorger ist zur Belieferung verpflichtet. Das macht die Grundversorgung sicher, aber nicht günstig.
Quellen
- Verbraucherzentrale NRW: Grundversorgung oder Sondervertrag?
- § 20 Stromgrundversorgungsverordnung (gesetze-im-internet.de)
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die geltenden Gesetze.