Sicherheit · 4 Min. Lesezeit

Was passiert, wenn mein Strom- oder Gasanbieter pleitegeht?

SEVon Sven Eifler, EnergieberaterAktualisiert am

Kurz gesagt

Geht dein Strom- oder Gasanbieter pleite, wirst du nicht abgeschaltet: Der örtliche Grundversorger übernimmt automatisch die Belieferung (Ersatzversorgung) – allerdings meist zu höheren Preisen. Lies sofort deinen Zählerstand ab, widerrufe die Lastschrift beim insolventen Anbieter und such dir zügig einen neuen Tarif. Guthaben meldest du im Insolvenzverfahren an.

Du stehst nicht im Dunkeln

Stellt ein Anbieter die Belieferung ein, springt der örtliche Grundversorger ein, meist die Stadtwerke. Das passiert automatisch – Strom und Gas fließen weiter. Die Ersatzversorgung ist aber in der Regel teurer, deshalb solltest du nicht lange darin bleiben.

Das solltest du sofort tun

  1. Einzugsermächtigung beim insolventen Anbieter widerrufen bzw. Dauerauftrag stoppen.
  2. Zählerstand ablesen, fotografieren und dem Netzbetreiber sowie dem Grundversorger mitteilen.
  3. Den Beginn der Ersatzversorgung vom Grundversorger schriftlich bestätigen lassen.
  4. Vorsorglich den Vertrag beim insolventen Anbieter kündigen und ihm den Zählerstand nennen.
  5. Einen neuen Tarif abschließen.

Was mit deinem Guthaben passiert

Guthaben aus Abschlägen kannst du erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden; die Frist steht im Eröffnungsbeschluss. Laut Verbraucherzentrale fällt die Quote meist gering aus – oft unter fünf Prozent. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen kannst du ein Guthaben mit laufenden Abschlägen verrechnen; das solltest du schriftlich erklären.

Wie du das Risiko kleiner hältst

  • Keine Vorkasse-Tarife und keine Pakete, bei denen du den ganzen Jahresbetrag vorab zahlst
  • Auf etablierte Versorger mit nachvollziehbaren Preisen achten
  • Abschläge passend zum Verbrauch halten – dann ist im Ernstfall weniger Geld weg

Wie viel kannst du sparen?

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Häufige Fragen

Sie läuft, bis du einen neuen Vertrag abschließt – du kannst sie jederzeit beenden. Weil sie meist teurer ist, lohnt sich ein schneller Wechsel.

Solange der Anbieter noch liefert, ja – ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens aber nur noch auf das Konto, das der Insolvenzverwalter nennt. Sobald der Grundversorger übernommen hat, zahlst du an ihn.

Quellen

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die geltenden Gesetze.

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