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Abschlag zu hoch? So passt du deine monatliche Zahlung an

SEVon Sven Eifler, EnergieberaterAktualisiert am

Kurz gesagt

Dein Abschlag muss sich nach deinem Verbrauch im letzten Abrechnungszeitraum richten oder – bei Neukunden – nach vergleichbaren Haushalten. Machst du glaubhaft, dass du deutlich weniger verbrauchst, muss der Versorger das berücksichtigen. Am besten schickst du ihm deinen aktuellen Zählerstand und eine kurze Bitte um Anpassung in Textform.

Wie der Abschlag berechnet wird

Nach § 41b Abs. 3 EnWG richten sich Abschläge nach dem Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Machst du einen erheblich geringeren Verbrauch glaubhaft, ist das angemessen zu berücksichtigen. Abschläge dürfen außerdem nicht vor Lieferbeginn fällig werden.

Faustformel für deinen passenden Abschlag

(Jahresverbrauch × Arbeitspreis + 12 × Grundpreis) ÷ 12. Beispiel: 2.500 kWh × 0,32 € + 12 × 12 € = 944 € im Jahr, also rund 79 € im Monat. Ein kleiner Puffer ist sinnvoll, wenn dein Verbrauch schwankt.

Darf der Versorger den Abschlag einfach erhöhen?

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW nicht einfach so: Unterjährig ist eine Erhöhung nur gerechtfertigt, wenn eine wirksame Preiserhöhung vorliegt oder du zustimmst. Gestiegene Beschaffungskosten allein rechtfertigen keine höheren Abschläge. Du kannst einer unbegründeten Erhöhung schriftlich widersprechen.

So bekommst du einen passenden Abschlag

  1. Zählerstand ablesen und mit Datum fotografieren.
  2. Verbrauch seit der letzten Abrechnung hochrechnen.
  3. Dem Versorger per Mail oder im Kundenportal Zählerstand und gewünschten Abschlag mitteilen – mit kurzer Begründung.
  4. Antwort aufheben. Bei Ablehnung ohne Begründung hilft die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle Energie.

Zu niedrig ansetzen ist allerdings auch keine gute Idee: Dann droht mit der Jahresabrechnung eine hohe Nachzahlung. Ziel ist eine Abrechnung ohne große Nachzahlung oder Gutschrift.

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Häufige Fragen

Nicht einseitig, aber du kannst eine Anpassung verlangen, wenn du einen geringeren Verbrauch glaubhaft machst – zum Beispiel mit aktuellen Zählerständen. Viele Versorger erlauben die Änderung direkt im Kundenportal.

Das wird mit der Jahresabrechnung als Guthaben verrechnet oder ausgezahlt.

Quellen

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die geltenden Gesetze.

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